Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tomart Steinteppich
Thomas Schiepers
Inhaber der Firma Tomart Steinteppich
Raiffeisenstraße 11a
52538 Gangelt

  1. Geltungsbereich
    1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte ( insbesondere Werkverträge )und für alle Lieferungen und Leistungen von Tomart Steineppich, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Tomart Steinteppich.
    1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht ausdrücklich einer weiteren Beauftragung oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt wurden
    1.3 Diese AGB werden unter www.tomart-fugenlos.de sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereitgehalten
  2. Kostenvoranschläge
    2.1 Tomart Steinteppich leistet keine Gewährleistung für die Richtigkeit ihrer Kostenvoranschläge
    2.2 Die Kostenvoranschläge sind für Unternehmer immer entgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde
    2.3 Für die Höhe des Entgelts für den Kostenvoranschlag gilt das zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Entgelt. Mangels einer gesonderten Vereinbarung über die Höhe des Entgelts gelten 10% der Nettoangebotssumme als vereinbart
    2.4 Wird bei Durchführung eines Werkvertrags der zugrunde liegende Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschritten, ist Tomart Steinteppich verpflichtet , den Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen. Der Vertragspartner kann in diesem Fall binnen 3 Tagen ab Mitteilung schriftlich den Rücktritt von Vertrag erklären, wobei Tomart Steinteppich den bereits getätigten Aufwand sowie den für die bisher erbrachten Leistungen anteiligen Werklohn zu ersetzen hat. Für den Fall, das der Vertragspartner keinen Rücktritt erklärt, gilt die Überschreitung durch den Vertragspartner als genehmigt
    2.5 Die von Tomart Steinteppich erstellten Kostenvoranschläge und Angebote sowie diesen zugrundeliegenden Plänen, Skizzen und Zeichnungen dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Tomart Steinteppich nicht zugänglich gemacht und nicht zur Einsicht vorgelegt werden
  3. Vertragsabschluss
    3.1 Ein Vertrag kommt durch Schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Werkerbringung durch Tomart Steinteppich zu Stande. Angebote von Tomart Steinteppich sind 30 Tage gültig
    3.2 Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem von Tomart Steinteppich bestätigten Inhalt zustande
    3.3 Die angegebenen Einheiten und Flächen sind überschläglich ermittelte Richtwerte. Die bestelle Materialmenge kann von der tatsächlich erforderlichen Materialmenge abweichen. Dem Auftraggeber ist bewusst, das Tomart Steinteppich mehr Material als erforderlich auf Kosten des Auftraggebers bestellt, damit Tomart Steinteppich auch bei geringfügigen Messabweichungen genügend Material für die Fertigstellung des beauftragten Werks zur Verfügung steht. Überschüssiges Material kann von Tomart Steinteppich nicht zurückgenommen bzw. weiterverwendet werden uns muss vom Auftraggeber gänzlich bezahlt werden wenn dies nicht vollständig Verarbeitet wird.
  4. Leistungszeit/Erfüllung
    4.1 Die Angabe von Terminen durch Tomart Steinteppich für deren Leistungserbringung erfolgt unverbindlich.
    4.2 Bei Anlieferung und Ausführung der Arbeiten muss ein Zugang zum Ort der Werkerbringung einschließlich aller Eingänge und Treppenhäuser bis in die Wohnung, ins Haus, Garage gewährleistet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Tomart Steinteppich eine unterbrechungsfreie Leistungserfüllung zu Gewährleisten
    4.3 Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen das ein 220 Voltanschluss sowie ein Zugang zu Trinkwasser vorhanden ist
    4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich während der gesamten Ausführungsfase von Tomart Steinteppich eine konstante Temperatur in ( Wohnung, Haus, Treppenhaus, Garage)von min 18 Grad zu Gewährleisten. Sollten die Arbeiten wegen einer zu niedrigen Temperatur nicht zur Ausführung kommen, hält Tomart Steinteppich sich vor die verlorene Zeit in Rechnung zu stellen. Eine Verzögerung der zu erbringenden Leistungen und dadurch evtl. entstehende Kosten trägt der Auftraggeber
    4.5 Alle Umstände, mit denen der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht rechnen konnte und wodurch der Auftraggeber die Erfüllung des Vertrags billigerweise nicht verlangen kann, wie zb. Krieg oder Kriegsgefahr unabhängig ob Deutschland direkt oder indirekt betroffen ist allgemeine oder teilwiese Mobilmachung, Belagerungszustand, Aufruhr, Sabotage, Überschwemmung, Feuer oder sonstige Zerstörung in Fabriken oder Lagern sowie Aussperrungen, berechtigen Tomart Steinteppich den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung zu verschieben oder den Vertrag mit dem Auftraggeber aufzulösen, ohne das Tomart Steinteppich zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet ist. Gleiches gilt, wenn der Zulieferer oder Produzent ihren Verpflichtungen gegenüber Tomart Steinteppich ganz oder teilweise nicht nachkommen.
    4.6 Tomart Steinteppich ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet wird. Dem Auftraggeber stehen diesfalls keine Schadensersatzansprüche zu.
    4.7 Lehnt der Auftraggeber die Leistungserbringung von Tomart Steinteppich vor Leistungserbringung endgültig ab oder bezahlt dieser die Anzahlung oder den vereinbarten Werklohn nicht, ist Tomart Steinteppich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz hinsichtlich des noch nicht erbrachten Werks in Höhe von 30% der Auftragssumme ( Ware und Werklohn) zu bezahlen. Wenn die für die Werkerichtung erforderliche Ware bereits vom Lieferanten an Tomart Steinteppich übergeben wurde und / oder die Bestellung vom Lieferanten nicht mehr rückabgewickelt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet Schadensersatz in Höhe von 80% der Auftragssumme
    ( Ware und Werklohn) an Tomart Steinteppich zu bezahlen.
  5. Leistung /Voraussetzung für die Werkerbringung
    5.1 Bei Steinteppichen handelt es sich um ein Naturprodukt, weshalb dieser in seiner Farbe, Struktur, Größe der Körnung, Beschaffenheit von Mustern und Prospekten sowie auch zu früheren Lieferungen abweichen kann. Eisenerzpigmente werden zu 90% aus den Granulaten entfernt können jedoch in Einzelfällen zu kleinen Roststellen führen. Dies ist kein Mangel in der Ausführung, Tomart Steinteppich gewährt hierfür keine Wertminderung des Auftrags. Der Auftraggeber bestätigt, Kenntnis darüber zu haben, das Steinteppiche bei wiederholten Lieferungen oder auch im vergleich zu Mustern naturgemäß nicht ident dein können.
    5.2 Der Untergrund des Auftraggebers darf nicht uneben sein und ist durch den Auftraggeber sicherzustellen. Ein Steinteppich gleicht Unebenheiten im Untergrund nicht aus. Das Auftragen von Steinteppichen ist Handarbeit, weshalb auch zu den bestehenden Unebenheiten hinzukommende Unebenheiten nict vermeidbar sind.
    5.3 Der Auftraggeber muss sicherstellen, das der Untergrund trocken ist. Ist der Untergrund feucht, kann eine aufsteigende Feuchtigkeit zu Blasen und Rissbildungen in der Beschichtung führen. Feuchte oder nasse Untergründe können die Haltbarkeit beeinträchtigen und führt ein Mangel am -untergrund zumeist gleichzeitig zu einem Mangel des Werks.
    5.4 Wird ein Steinteppich oder eine Beschichtung verlegt, benötigt das Werk 7 Tage zum Aushärten. In dieser Zeit darf das Werk nur bedingt betreten werden und kann es zu Einschlüssen/ Ankleben von Tieren ( zB. Insekten ) oder anderen Fremdkörpern kommen.Derartige Fremdkörper können nicht mehr oder nur schwer entfernt werden. Der Auftraggeber hat sicherzustellen und Maßnahmen zu setzen, sodass ein Betreten des Werks während des Aushärtens verhindert wird.
    5.5 Beschichtungen und Steinteppiche könne durch UV und Witterungseinflüsse sowie bei belastung mit organischen Farbstoffen ( zB. Kaffee, Rotwein ) und Chemikalien ( zB. Desinfektionsmittel, Säuren, Putzmittel) Farbtonveränderungen, Farbverlust ( ausbleichen ) Glanzverlust oder andere Optische Abweichungen ( zB. Vergilbungen) erleiden. Beispielsweise
    5.6 kann sich die Farbe und Beschaffenheit einer Beschichtung außerhalb eines Garagentors abweichend von jener innerhalb eines Garagentors verändern. Weiter könne durch Reibungen ( zb. Kfz, häufiges Befahren ) derartige Abnutzungen entstehen.
  6. Eigentumsvorbehalt
    6.1 Die Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung das Eigentum von Tomart Steinteppich
  7. Gewährleistung
    7.1Die Leistungen werden gemäß dem Angebot von Tomart Steinteppich erbracht
    7.2 Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen ( zB. Auf in bezug auf Farbe, Glanz, Körnung, Steingröße und Qualität) können ( insbesondere aufgrund der Tatsache, dass es sich um Naturprodukte handelt) nicht vermieden werden und gelten vorweg als genehmigt
    7.3 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen
  8. Haftung
    8.1 Soweit es nicht gegen zwingendes Recht verstößt uns soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet Tomart Steinteppich nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mir der Summe die durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Tomart Steinteppich gedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden
    8.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhaft oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, übernimmt Tomart Steinteppich keine Haftung
  9. Verzugszinsen
    9.1 Bei Verbrauchergeschäften hat Tomart Steinteppich das Wahlrecht, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von 4% per Anno zu verrechnen
    9.2 Bei Unternehmergeschäften werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet.Tomart Steinteppich bleibt es unbenommen, einen darüber hinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen.
    9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 52525 Heinsberg
    9.4 Den Vertragspartnern wird ausdrücklich die Anwendung Deutschen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts vereinbart. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insofern, als durch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates , in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlich Wohnsitz hat, eingeschränkt werden.
    9.5 Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein, ungültig und oder nichtig sein oder im Laufe der Dauer werden,so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtwirksame, ungültige und oder nichtige ( rechtsunwirksam, ungültig und oder nichtig geworden) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen der ersetzten Bestimmung-soweit als möglich und recht zulässig-entspricht
  10. Datenschutz
    10.1 Tomart Steinteppich ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes der Datenschutzgrundverordnung sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungspflichten einzuhalten
    10.2 Alle Aufträge werden nur aufgrund der Vertragsbedingungen angenommen und ausgeführt und verpflichtet sich Tomart Steinteppich als Auftragnehmer nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang
    10.3 Einkaufs und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden